Keine Wohnbebauung am Verkehrsknoten Ochsenzoll

Keine Wohnbebauung am Verkehrsknoten Ochsenzoll

26. November 2020 Aktuelles 0

Im Folgenden eine Pressemitteilung der AfD-Fraktion Norderstedt:

In der Sitzung am 19.11.2020 befasste sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr erneut mit dem Bebauungsplan Nr. 336 „südwestlich Verkehrsknoten Ochsenzoll“. Der erste Entwurf eines Bebauungsplans für dieses Gebiet entlang der Langenhorner Chaussee und der Segeberger Chaussee wurde bereits in der Sitzung vom 17.01.2019 abgelehnt. Nun kommt der Bebauungsplan in einer geänderten Version erneut auf die Tagesordnung. Dabei definiert die Verwaltung u.a. mit einer leicht verringerten Geschosszahl Rahmenbedingungen für Planer und Bauherr. An der grundsätzlichen Problematik hat sich jedoch nichts geändert.

Die AfD-Fraktion sieht einen Wohnungsbau an dieser vielbefahrenen und lauten Kreuzung kritisch und hält diese Fläche weiterhin eher für eine gewerbliche Nutzung geeignet. Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion auch die erneute Beschlussvorlage abgelehnt.

„Wie der Name ‚Verkehrsknoten Ochsenzoll‘ schon sagt, ist diese Kreuzung eine der meistbefahrensten Straßen in Norderstedt – mit einer entsprechenden Lärmbelastung. Das Grundstück eignet sich daher nicht für eine Wohnanlage mit bis zu fünf Geschossen sondern eher für Gewerbeimmobilien. Weiterhin soll der öffentlich zugängliche Parkplatz an der Kreuzung erhalten bleiben“, erläutert Felix Frahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Quelle:
https://afd-fraktion-norderstedt.de/keine-wohnbebauung-am-verkehrsknoten-ochsenzoll/