Bebauungsplan Nr. 335 Asylunterkünfte Friedrich-Ebert-Straße
In der Sitzung der Stadtvertretung am 01.02.2022 steht unter anderem der Bebauungsplan 335 auf der Tagesordnung. Wie der Begründung des Bebauungsplans zu entnehmen ist, wurden Anfang 2016 an der Friedrich-Ebert-Straße 83 und 85 zwei Unterkunftsgebäude für Asylbewerber errichtet.
Es wurde seinerzeit lediglich eine befristete Baugenehmigung erteilt, da kein gültiger Bebauungsplan vorlag. Mit dem nun nachträglich erstellten Bebauungsplan möchte die Stadt Baurecht für eine dauerhafte Nutzung der Asylunterkünfte schaffen.
Damit soll eine temporäre Notlösung, die überhaupt nur mit einer Ausnahmeregelung im Baugesetzbuch realisiert werden konnte, nun dauerhaft legalisiert werden. Dieses Vorgehen trägt die AfD-Fraktion der Stadtvertretung Norderstedt nicht mit und wird deshalb gegen diese Beschlussvorlage stimmen.
„Die Unterkunftsgebäude für Asylbewerber wurden 2016 ohne gültigen Bebauungsplan gebaut. Es gab damals eine Ausnahmegenehmigung vom Land. Jetzt soll aus dieser Ausnahme die Regel werden, indem nachträglich dauerhaft Baurecht geschaffen wird. Das lehnen wir ab.“, begründet der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Norderstedt Felix Frahm die Entscheidung.
Quelle: https://afd-fraktion-norderstedt.de/bebauungsplan-nr-335-asylunterkuenfte-friedrich-ebert-strasse/